Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Auf
Grund von zahlreichen Nachfragen wollen wir den Unterschied zwischen den
Mitglied-Pins und Ehrenabzeichen mit dem CDA-Logo sowie der „Goldenen
Ehrennadel der CDA“ erklären.
a) die Mitglied-Pins / Ehrenabzeichen:
1.
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Mitglied-Pins |
PIN mit weißem Rand |
2.
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Ehren-PIN für mindestens 25-jährige
Mitgliedschaft |
PIN mit silbernem Rand |
3.
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Ehren-PIN für mindestens 40-jährige
Mitgliedschaft |
PIN mit goldenem Rand |
Die Mitglied-Pins
und Ehrenabzeichen können kostenpflichtig bei der Firma „die
Produktioner“ über das Internet unter
www.dieproduktioner.de/cda-werbemittel bestellen.
Auf vielfachen Wunsch werden diese Ehrungen ausschließlich durch die
Kreisverbände vorgenommen! Wenn an die Kolleginnen und Kollegen, die
schon über 25 bzw. 40 Jahre Mitglied der CDA sind, die Pins bzw.
Ehrenzeichen verliehen werden, haben wir dazu auch eine Urkunde
vorbereitet. Den Vordruck für diese
Urkunde (Winword-Dokument) könnt Ihr bei uns per eMail erhalten
bzw. hier downloaden:
•
Urkunde 25 Jahre •
Urkunde 40 Jahre • Urkunde
50 Jahre •
Auch wenn wir gerne
allen langjährigen Mitgliedern das silberne bzw. goldene Ehrenabzeichen
überreichen bzw. mit einem besonderen Anschreiben übersenden würden, ist
dies leider technisch nicht möglich. In den früheren Jahren ist das
Eintrittsdatum nicht in der Mitgliederdatei festgehalten worden. Bei
diesen Mitgliedern fehlt auch das Eintrittsdatum auf dem neuen
Mitgliedsausweis. Wenn uns diese Mitglieder ihr ungefähres
Eintrittsdatum bzw. Eintrittsjahr nennen, dann tragen wir dieses gerne
nach. Diese Mitglieder bekommen direkt von uns einen neuen
Mitgliedsausweis. Sie können auch zu gegebener Zeit eine Urkunde und
Ehrenabzeichen durch die Kreisverbände überreicht bekommen.
Die Listen mit den Jubilaren könnt Ihr direkt über Eure
CDU-Kreisgeschäftsstelle beziehen.
b) Goldene Ehrennadel der CDA
Außerdem wird vom Bundesvorstand bzw. den Landesvorständen eine „Goldene
Ehrenadel der CDA“ mit Urkunde bei besonderen Verdiensten
verliehen. In der Urkunde heißt es: „Die Verleihung ist ein Zeichen der
Anerkennung der besonderen Verdienste für unsere Gesellschaft und die
Christlich-Soziale Bewegung.“
Diese „Goldene Ehrenadel der CDA“ soll nur in besonderen Fällen vergeben
werden!
Dazu gehört nicht die 25-, 40- oder 50jährige Mitgliedschaft
in der CDA.
Es bedarf deshalb jeweils eines Beschlusses des
Bundesvorstandes oder des betreffenden Landesverbandes. Die
Antragstellung dazu bedarf einer kurzen schriftlichen Begründung an den
Landesvorsitzenden bzw. den Bundesvorsitzenden, möglichst durch den
Kreisvorsitzenden oder den Kreisvorstand, bzw. den Bezirksvorsitzenden
oder dem Bezirksvorstand.
Die „Goldene Ehrennadel der CDA“ kann nur über die Hauptgeschäftsstelle
bezogen werden!
Der Antrag und die Begründung sind an die Hauptgeschäftsstelle
weiterzuleiten, damit wir die Urkunde mit der Goldenen Ehrennadel
verschicken können und zum weiteren die Geehrten mit in die Liste der
Trägerinnen und Träger der Goldenen Ehrennadel der CDA aufgenommen
werden können.
CDA-Hauptgeschäftsstelle
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